Grüß Gott und herzlich willkommen
auf
der
ELTERNVEREINS-HOMEPAGE
der
ALBERTUS MAGNUS-SCHULE
Diese Homepage ist
erst in der Entstehungsphase. Trotzdem hoffen wir Ihr Interesse am
Elternverein geweckt zu haben und laden Sie ein, bald wiederzukommen
und sich unsere Seiten anzuschauen.
Wenn Sie Fragen,
Anregungen, Wünsche, Kommentare, Kritik oder dergleichen haben,
schreiben Sie uns bitte eine e-mail:
elternverein@ams-wien.at
Umfrage zu den autonomen Tagen 2009
Who is who? Der Vorstand
des Elternvereins.
Die Statuten
des Elternvereins.
WIR MÖCHTEN IHNEN ANTWORTEN ZU HÄUFIG
GESTELLTEN FRAGEN ZUM THEMA "Elternverein" GEBEN:
Was sind die Aufgaben des Elternvereins?
Wahrung der Elternrechte
Enge Zusammenarbeit mit Eltern, Direktoren, Lehrerinnen und
Lehrern, um die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule zu
fördern.
Beratung der Eltern bei Fragen, die das Schulgeschehen
betreffen
Hilfe und Unterstützung für bedürftige
Schülerinnen und Schüler
Durchführung von Veranstaltungen
Unterstützung der Aktivitäten der
Schulgemeinschaft
Der Elternverein ist der freiwillige privatrechtliche
Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten der Kinder aller drei
Schulen der Albertus Magnus-Schule
Die Organe des Elternvereins können den Schulleitern und den
Klassenvorständen Vorschläge, Wünsche und Beschwerden
mitteilen. Die Schulleiter sollen diese prüfen und mit
den Organen des Elternvereines besprechen.
Ist die Mitgliedschaft im Elternverein
verpflichtend?
Mitglieder sind grundsätzlich alle Eltern und
sonstige Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler.
Austritt ist möglich.
Ich habe mehrere Kinder, die in die AMS
gehen: muss ich für jedes einzelne Mitgliedsbeitrag bezahlen?
Wenn mehrere Kinder die Schule besuchen, ist der Mitgliedsbeitrag
nur einmal zu bezahlen.
Welche Haltung hat die Schulleitung
gegenüber dem Elternverein?
Laut § 63 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz haben
die Schulleiter die Errichtung und die Tätigkeit von
Elternvereinen ausdrücklich zu fördern.
Welche Rechte hat der Elternverein?
Mitglieder des Elternvereins haben das Recht auf
Information über alle Angelegenheiten, die die Eltern und
Schüler im Rahmen des Schulgeschehens betreffen.
Die (der) Vorsitzende hat das Recht, Einblick in
alle Erlässe zu nehmen. Von jenen Erlässen, die für
die Arbeit der Schulpartner besonders wichtig sind, müssen
sie/er ein Exemplar erhalten.
Mitglieder des Elternvereins können der
Schulleitung bzw. dem Lehrkörper Vorschläge, Wünsche
und Beschwerden mitteilen.
Recht auf Mitbestimmung und Mitsprache
Der Elternverein hat das Recht eine Stellungnahme
zur Auswahl der Unterrichtsmittel abzugeben (z.B. Schulbuchliste).
Diese Stellungnahme muss dem Stadtschulrat für Wien vorgelegt
werden. Der Elternverein entsendet drei Vertreter in den
Schulgemeinschaftsausschuß (SGA).
Wie setzt sich der Vorstand des
Elternvereins zusammen?
An der Albertus Magnus-Schule besteht für alle
drei Schulen – Volksschule, Differenzierte Kooperationsschule
und Gymnasium – ein gemeinsamer Elternverein.
Die Wahl des Vorstandes erfolgt jährlich in
der Hauptversammlung. Er besteht aus den vereinsrechtlichen Organen.
An seinen Sitzungen nehmen auch von den jeweiligen Klassenvertretern
aller drei Schulen Delegierte teil.
Was ist der Elternausschuss?
Der Ausschuss besteht aus den Klassenelternvertretern aller drei
Schulen.
Wie kann man Klassenelternvertreter werden?
Klassenelternvertreter kann werden, wer sich beim
Klassen-Elternabend dafür meldet und die Zustimmung der
Klasseneltern erhält.
Welche Aufgaben haben
Klassenelternvertreter?
Klassenelternvertreter informieren die
Klasseneltern über die Beratungen und Beschlüsse im
Elternausschuss und in der Jahreshauptversammlung. Sie übermitteln
Anregungen, Wünsche und Beschwerden dem Elternausschuss bzw. dem
Vorstand. Sie unterstützen den Klassenvorstand in seinem
Bestreben, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu
erhalten. Sie versuchen durch Gespräche mit Eltern, Schülerinnen
und Schülern, sowie dem Lehrkörper, Probleme zu lösen.
Was ist das Klassenforum?
Das Klassenforum ist an Volksschule und Differenzierter
Kooperationsschule das Entscheidungs- und Beratungsgremium für
die einzelne Klasse. Das Klassenforum ist vom Klassenlehrer
jedenfalls zu einer Sitzung innerhalb der ersten acht Wochen jedes
Schuljahres einzuberufen. Bei dieser Sitzung ist auch die Wahl des
Klassenelternvertreters und seines Stellvertreters durchzuführen.
Dem Klassenforum gehören mit beschließender Stimme der
Klassenlehrer oder Klassenvorstand und die Eltern der Schüler
der betreffenden Klasse an.
Welche Entscheidungen werden im
Klassenforum getroffen?
Das Klassenforum hat mit Ausnahme der Beschlussfassung über
Schulordnung und Werbung die gleichen Kompetenzen wie das Schulforum,
sofern es sich ausschließlich um Angelegenheiten der Klasse
handelt. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der
Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der
Klasse und der Klassenlehrer oder Klassenvorstand anwesend sind.
Themen, die wesentliche Interessen aller Schülerinnen und
Schüler und Familien berühren, sollten vor einer
endgültigen Entscheidung auch in den Klassenforen diskutiert
werden.
Was ist das Schulforum?
Das Schulforum ist für alle Angelegenheiten zuständig,
die zwei oder mehrere Klassen der Schule betreffen. Die Einberufung
erfolgt durch die Schulleiter. Die erste Sitzung muß innerhalb
der ersten neuen Wochen des Schuljahres stattfinden.
Mitglieder des Schulforums sind: Schulleiter/in, Klassenlehrer
oder Klassenvorstände, Klassenelternvertreter (1 Stimme pro
Klasse).
Welche Entscheidungen werden im Schulforum
getroffen?
Planung und Durchführung (Ziel, Inhalt, Dauer)
mehrtägiger Schulveranstaltungen
Erklärung der Veranstaltung zur schulbezogenen
Veranstaltung od. Schulveranstaltung
Erstellung einer Hausordnung
Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen
Durchführung von Veranstaltungen betreffend die
Schulgesundheitspflege
Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen (§6 Abs
1 und 3 lit. B des SchuOG)
Autonome Schulzeitregelung – unterrichtsfreie Tage
Was ist der Schulgemeinschaftsausschuss
(SGA)?
Der § 64 des Schulunterrichtsgesetzes schreibt
dem Gymnasium ausdrücklich die Bildung eines
Schulgemeinschaftsausschusses vor. Dieser setzt sich aus je drei
Vertretern der Schüler, Eltern und Lehrern zusammen, den Vorsitz
führt der Direktor. Die SGA-Vertreter der Eltern werden vom
Vorstand des Elternvereines gewählt. Die gewählten
Elternvertreter des SGA sind "Organe" der Schule und daher
an den Instanzenweg gebunden. Für den SGA als beratendes und
entscheidendes Organ gelten die gleichen Vorschriften wir für
sonstige behördliche Organe. Die Mitglieder des SGA unterliegen
daher sowohl der Amtsverschwiegenheit als auch der Verantwortung für
ihre Entscheidungen. Er gibt keine Stimmenthaltung.
Was wird im SGA entschieden?
Dem SGA obliegen Entscheidungen über:
mehrtägige
Schulveranstaltungen: Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer,
Anzahl, Zahl der Begleitpersonen (Über Ziel, Inhalt und Dauer
von Schulveranstaltungen bis zu einem Tag entscheidet der
Direktor).
die Erklärung einer
Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung
die Durchführung
(einschließlich Terminfestlegung) von Elternsprechtagen
die Hausordnung
die Bewilligung zur Durchführung
von Sammlungen
die Bewilligung zur Organisation
der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen
die Durchführung von
Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung
die Durchführung von
Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter
Einbeziehung des Schularztes
Vorhaben, die der Mitgestaltung
des Schullebens dienen
die Erlassung schulautonomer
Lehrplanbestimmungen
die schulautonome Festlegung von
Eröffnungs- und Teilungszahlen
schulautonome Schulzeitregelungen: die Beschlussfassung der
Erklärung zu schulfreien Tagen