Grüß Gott und herzlich willkommen
auf der

ELTERNVEREINS-HOMEPAGE

der

ALBERTUS MAGNUS-SCHULE

Diese Homepage ist erst in der Entstehungsphase. Trotzdem hoffen wir Ihr Interesse am Elternverein geweckt zu haben und laden Sie ein, bald wiederzukommen und sich unsere Seiten anzuschauen.

Wenn Sie Fragen, Anregungen, Wünsche, Kommentare, Kritik oder dergleichen haben, schreiben Sie uns bitte eine e-mail:

elternverein@ams-wien.at

Aktuell: 10. Februar 2010 Jugendkulturen und Suchtgiftprävention (Vortrag von Inspektor Horvath)

Aktuell: 11. Februar 2010 Betriebsbesichtigung Fa. Lukesch (Betreiber unserer Schulküche)

Umfrage zu den autonomen Tagen 2009

Who is who? Der Vorstand des Elternvereins.

Die Statuten des Elternvereins.

WIR MÖCHTEN IHNEN ANTWORTEN ZU HÄUFIG GESTELLTEN FRAGEN ZUM THEMA "Elternverein" GEBEN:

Was sind die Aufgaben des Elternvereins?

Der Elternverein ist der freiwillige privatrechtliche Zusammenschluss von Erziehungsberechtigten der Kinder aller drei Schulen der Albertus Magnus-Schule

Die Organe des Elternvereins können den Schulleitern und den Klassenvorständen Vorschläge, Wünsche und Beschwerden mitteilen. Die Schulleiter sollen diese prüfen und mit

den Organen des Elternvereines besprechen.


Ist die Mitgliedschaft im Elternverein verpflichtend?

Mitglieder sind grundsätzlich alle Eltern und sonstige Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler. Austritt ist möglich.


Ich habe mehrere Kinder, die in die AMS gehen: muss ich für jedes einzelne Mitgliedsbeitrag bezahlen?

Wenn mehrere Kinder die Schule besuchen, ist der Mitgliedsbeitrag nur einmal zu bezahlen.


Welche Haltung hat die Schulleitung gegenüber dem Elternverein?

Laut § 63 Abs. 1 Schulunterrichtsgesetz haben die Schulleiter die Errichtung und die Tätigkeit von Elternvereinen ausdrücklich zu fördern.


Welche Rechte hat der Elternverein?


Wie setzt sich der Vorstand des Elternvereins zusammen?

An der Albertus Magnus-Schule besteht für alle drei Schulen – Volksschule, Differenzierte Kooperationsschule und Gymnasium – ein gemeinsamer Elternverein.

Die Wahl des Vorstandes erfolgt jährlich in der Hauptversammlung. Er besteht aus den vereinsrechtlichen Organen. An seinen Sitzungen nehmen auch von den jeweiligen Klassenvertretern aller drei Schulen Delegierte teil.


Was ist der Elternausschuss?

Der Ausschuss besteht aus den Klassenelternvertretern aller drei Schulen.


 

Wie kann man Klassenelternvertreter werden?

Klassenelternvertreter kann werden, wer sich beim Klassen-Elternabend dafür meldet und die Zustimmung der Klasseneltern erhält.


Welche Aufgaben haben Klassenelternvertreter?

Klassenelternvertreter informieren die Klasseneltern über die Beratungen und Beschlüsse im Elternausschuss und in der Jahreshauptversammlung. Sie übermitteln Anregungen, Wünsche und Beschwerden dem Elternausschuss bzw. dem Vorstand. Sie unterstützen den Klassenvorstand in seinem Bestreben, ein positives Klima in der Klasse herzustellen und zu erhalten. Sie versuchen durch Gespräche mit Eltern, Schülerinnen und Schülern, sowie dem Lehrkörper, Probleme zu lösen.


Was ist das Klassenforum?

Das Klassenforum ist an Volksschule und Differenzierter Kooperationsschule das Entscheidungs- und Beratungsgremium für die einzelne Klasse. Das Klassenforum ist vom Klassenlehrer jedenfalls zu einer Sitzung innerhalb der ersten acht Wochen jedes Schuljahres einzuberufen. Bei dieser Sitzung ist auch die Wahl des Klassenelternvertreters und seines Stellvertreters durchzuführen.

Dem Klassenforum gehören mit beschließender Stimme der Klassenlehrer oder Klassenvorstand und die Eltern der Schüler der betreffenden Klasse an.


Welche Entscheidungen werden im Klassenforum getroffen?

Das Klassenforum hat mit Ausnahme der Beschlussfassung über Schulordnung und Werbung die gleichen Kompetenzen wie das Schulforum, sofern es sich ausschließlich um Angelegenheiten der Klasse handelt. Es ist beschlussfähig, wenn mindestens ein Drittel der Erziehungsberechtigten der Schülerinnen und Schüler der Klasse und der Klassenlehrer oder Klassenvorstand anwesend sind.

Themen, die wesentliche Interessen aller Schülerinnen und Schüler und Familien berühren, sollten vor einer endgültigen Entscheidung auch in den Klassenforen diskutiert werden.


Was ist das Schulforum?

Das Schulforum ist für alle Angelegenheiten zuständig, die zwei oder mehrere Klassen der Schule betreffen. Die Einberufung erfolgt durch die Schulleiter. Die erste Sitzung muß innerhalb der ersten neuen Wochen des Schuljahres stattfinden.

Mitglieder des Schulforums sind: Schulleiter/in, Klassenlehrer oder Klassenvorstände, Klassenelternvertreter (1 Stimme pro Klasse).


Welche Entscheidungen werden im Schulforum getroffen?


Was ist der Schulgemeinschaftsausschuss (SGA)?

Der § 64 des Schulunterrichtsgesetzes schreibt dem Gymnasium ausdrücklich die Bildung eines Schulgemeinschaftsausschusses vor. Dieser setzt sich aus je drei Vertretern der Schüler, Eltern und Lehrern zusammen, den Vorsitz führt der Direktor. Die SGA-Vertreter der Eltern werden vom Vorstand des Elternvereines gewählt. Die gewählten Elternvertreter des SGA sind "Organe" der Schule und daher an den Instanzenweg gebunden. Für den SGA als beratendes und entscheidendes Organ gelten die gleichen Vorschriften wir für sonstige behördliche Organe. Die Mitglieder des SGA unterliegen daher sowohl der Amtsverschwiegenheit als auch der Verantwortung für ihre Entscheidungen. Er gibt keine Stimmenthaltung.


Was wird im SGA entschieden?

Dem SGA obliegen Entscheidungen über:

    1. mehrtägige Schulveranstaltungen: Art, Planung, Kostenbeiträge, Dauer, Anzahl, Zahl der Begleitpersonen (Über Ziel, Inhalt und Dauer von Schulveranstaltungen bis zu einem Tag entscheidet der Direktor).

    2. die Erklärung einer Veranstaltung zu einer schulbezogenen Veranstaltung

    3. die Durchführung (einschließlich Terminfestlegung) von Elternsprechtagen

    4. die Hausordnung

    5. die Bewilligung zur Durchführung von Sammlungen

    6. die Bewilligung zur Organisation der Teilnahme von Schülern an Veranstaltungen

    7. die Durchführung von Veranstaltungen der Schullaufbahnberatung

    8. die Durchführung von Veranstaltungen betreffend der Schulgesundheitspflege unter Einbeziehung des Schularztes

    9. Vorhaben, die der Mitgestaltung des Schullebens dienen

    10. die Erlassung schulautonomer Lehrplanbestimmungen

    11. die schulautonome Festlegung von Eröffnungs- und Teilungszahlen

    12. schulautonome Schulzeitregelungen: die Beschlussfassung der Erklärung zu schulfreien Tagen

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