Monatliche Schulgebühren
Extern (Unterricht am Vormittag): Euro 146,00,- Halbintern (Unterricht am Vormittag+Essen+Nachmittagsbetreuung bis 17:00 Uhr): Euro 394,00,- Geschwisterermäßigung:
Für den Schulbesuch von Geschwistern gilt folgende monatliche Ermäßigung für jedes Kind: Extern: Euro 11,50 Halbintern: Euro 21,00 Nicht in Anspruch genommene Ermäßigungen verfallen nach dem Ablauf des jeweiligen Schuljahres.
Die Administrationsgebühr für neue Schüler beträgt Euro 45,00 plus Euro 35,00 für die Festkleidung.
Elternvereinsbeitrag jährlich Euro 26,00. Dafür wird vom Eltemverein im Oktober ein eigener Zahlschein ausgegeben.
Externen Schülern der Volksschule steht weiters die Möglichkeit offen, fallweise das Halbinternat zu besuchen. Hiefür fallen folgende Gebühren an:
a) Mittagessen Euro 5,30 pro Tag oder Euro 88,00 pauschal für einen Monat
(inkludiert jeweils die Betreuung im Halbinternat bis zur Beendigung der begonnenen Unterrichtseinheit) b) Betreuung pro Nachmittagseinheit Euro 4,40 (ohne Essen) c) Essen und Betreuung bis 14:30 Uhr Euro 180,00 (pauschal für einen Monat) d)Halbinternats-Tagesmarke:
ab 11:50 Uhr: Euro 13,50 bis 14:30 Uhr ab 11:50 Uhr: Euro 25,00 bis 17:00 Uhr ab 12:45 Uhr: Euro 9,70 bis 14:30 Uhr ab 12:45 Uhr: Euro 21,50 bis 17:00 Uhr Zahlungsordnung Die monatlichen Gebühren sind im Voraus zehnmal (September bis Juni) spätestens bis zum 15. des laufenden Monats auf das Konto der Schule 101402 Bankhaus Schelhammer & Schattera, BLZ 19190 zu bezahlen. Um die Verwaltungskosten zu senken, ersuchen wir Sie um eine Einzugsermächtigung. In außergewöhnlichen Fällen, in denen eine rechtzeitige Einzahlung nicht möglich ist, erwartet die Direktion / Buchhaltung eine diesbezügliche Benachrichtigung bzw. Zahlungserklärung der Eltern. Sollten für fällige Schülergebühren Mahnungen nötig sein, werden Porto, Mahnspesen und eventuelle Anwaltskosten verrechnet. Beträge, die von Lehrpersonen für andere Zwecke, wie etwa Versicherung, Requisiten, Bücher, Ausflüge, Schikurse und dgl. verlangt werden, sind ausschließlich mit den dafür ausgegebenen Zahlscheinen zu bezahlen und können nicht mit dem Schulgeld kompensiert oder gegenverrechnet werden. Bei Ein- oder Austritt eines Schülers während des Monats, bei jedwedem Nichtbesuch der Schule und für sämtliche Feiertage sowie Ferien während eines Schuljahres, auch bei einer vom Schulerhalter ausgesprochenen Entlassung, sind die Heimkosten / das Schulgeld in voller monatlicher Höhe zu leisten. Wenn fällige Schülergebühren trotz Mahnung nicht bezahlt werden, wenn sich Zahlungsrückstände auf mehr als zwei Monate erstrecken oder wiederholt auftreten, werden sie zur Einhebung dem Rechtsanwalt der Schule übergeben, wobei als Gerichtsstand Wien-Döbling zu gelten hat. In solchen Fällen steht dem Schulerhalter das Recht auf Entlassung des Schülers zu. Für abhanden gekommene Gegenstände oder Wertsachen übernimmt die Schule keine Haftung. Für Schäden am Schuleigentum, die durch Schüler verursacht werden, ist von den Eltern des betreffenden Schülers Ersatz zu leisten.
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